Zweite Staatenprüfung Deutschlands zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention
Im Jahr 2009 ist die UN BRK für Deutschland in Kraft getreten – damit hat sich Deutschland verpflichtet, die Regelungen umzusetzen und hierzu regelmäßig einen Bericht zu erstellen. Die erste Staatenprüfung fand 2015 statt, nun ist Deutschland zum zweiten Mal aufgerufen, bis zum 24. März 2019 darüber zu berichten, wie die Rechte von Menschen mit Behinderungen verwirklicht werden. Besondere Berücksichtigung erfahren dabei die Empfehlungen der ersten Prüfung im Jahr 2015. Anschließend wird vom Ausschuss die Umsetzung erneut überprüft und bewertet.
Weitere Informationen gibt es bei der Monitoring-Stelle UN-BRK (weiter zur Website) und bei der Umsetzungsbegleitung Bundesteilhabegesetz (weiter zur Website)