Neues Landes-Inklusionsgesetz im Kabinett beraten

Mit einem neuen Inklusionsgesetz will die die Landesregierung Rheinland-Pfalz die Rechte der Menschen mit Behinderungen stärken. Durch dieses werden die Regelungen des Landesgesetzes zur Gleichstellung behinderter Menschen (LGGBehM) an die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) und des Gesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Behindertengleichstellungsgesetz – BGG) angepasst.

Der Gesetzesentwurf sieht unter anderem vor:

  • Der Anspruch auf Kommunikation in Gebärdensprache soll auch außerhalb von Verwaltungsverfahren bestehen, zum Beispiel in Schulen und Kindertageseinrichtungen. Kommunikationshilfen sollen im notwendigen Umfang von öffentlichen Stellen kostenlos zur Verfügung gestellt werden.
  • Menschen mit geistigen Behinderungen, Menschen mit seelischen Behinderungen, gehörlose Menschen und Menschen mit Hörbehinderungen sollen künftig verlangen können, dass ihnen kostenfrei Bescheide oder Verfügungen einfach und verständlich erläutert oder im Bedarfsfall in leichte Sprache übersetzt werden.
  • Neu-, Um- und Erweiterungsbauten im Eigentum öffentlicher Stellen sollen zukünftig grundsätzlich nach dem neusten Stand und den Regeln der Technik barrierefrei gestaltet werden. Eine Landesfachstelle für Barrierefreiheit soll Verwaltungen und Unternehmen künftig bei der Umsetzung von Barrierefreiheit beraten. Dabei geht es nicht nur um die bauliche Barrierefreiheit, sondern beispielsweise auch um den barrierefreien Zugang zum Internetangebot öffentlicher Stellen.
  • Erstmalig aufgenommen wird eine Regelung zur Einrichtung einer unabhängigen Besuchskommission, die Werkstätten für Menschen mit Behinderungen oder andere Einrichtungen der Behindertenhilfe besucht und überprüfen kann, ob den Menschen mit Behinderungen eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft und eine selbstbestimmte Lebensführung möglich ist.

Im nächsten Schritt kommt der Gesetzentwurf in das Beratungs- und Anhörungsverfahren.

Weitere Informationen finden Sie in der Pressemitteilung des Ministeriums.