Abschlussbericht der Staatenprüfung zur Umsetzung der UN-BRK in Deutschland

Am 29. und 30. August wurde die Umsetzung der UN-BRK in Deutschland vom UN-Fachausschuss geprüft.

Als positive Punkte wurden genannt

  • Gesetze und Verordnungen zur Verbesserung der Rechte von Menschen mit Behinderung, insbesondere die Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag der Bundesregierung (2021) sowie das Bundesteilhabegesetz (2016)

Kritische Punkte waren unter anderem

  • die mangelnde systematische und intersektionale Berücksichtigung von Menschen mit Behinderungen
  • mangelnde frühzeitige Einbeziehung von Interessenvertretungen
  • die unterschiedliche Gestaltung und unzureichende Implementierung von Aktionsplänen zur Umsetzung der UN-BRK in vielen Ländern 
  • Vorherrschen des medizinischen Modells der Behinderung statt eines menschenrechtlichen Modells
  • mangelnde Barrierefreiheit von Arztpraxen sowie Mangel an Fachärzten
  • mangelnder barrierefreier Zugang zu Informationen für Menschen mit Sinnesbeeinträchtigungen und Lernschwierigkeiten
  • zu starke Parallelstrukturen in den Bereichen Bildung und Arbeit

 

Ein ausführlicher Überblick  ist auf der Seite der Umsetzungsbegleitung BTHG zu finden.

Hier gibt es außerdem einen Link zum Gesamttext der Staatenprüfung (Englisch)