Das Betreute Wohnen in Gastfamilien (BWF)

 

 

Was ist BWF?…………………………………………………………………………………………….

BWF ist eine besondere Betreuungs- und Wohnform für erwachsene Menschen, die wegen einer Behinderung Unterstützung bei der Bewältigung des Alltags benötigen.

Es kann im Einzelfall eine passende Unterstützung für die Teilhabe von Menschen mit seelischer, geistiger, körperlicher oder mehrfacher Behinderung sein, sofern das Leben in einer Gastfamilie von dem betroffenen Menschen mit Behinderung gewünscht wird und eine geeignete Form der Hilfe darstellt.

 

Wie lange dauert BWF?………………………………………………………………………………

BWF kann sowohl als kurz-, mittel- und langfristige Unterstützungsform genutzt werden. Als kurz- oder mittelfristige Betreuungs- und Wohnform kann BWF dazu dienen, dass KlientInnen (häufig junge Erwachsene) sich stabilisieren und erstmals oder erneut eigene Selbstständigkeit erlangen.

 

Wer kann Gastfamilie werden?……………………………………………………………………

Prinzipiell jede und jeder! Ob Familie, Paare, Alleinstehende, jüngere/ältere Menschen.

Hier gibt es den Grundsatz: Es muss zwischen Gast und Gastfamilie passen.

Unterhaltspflichtige Personen der Menschen mit Behinderungen (Ehe- oder Lebenspartner/innen und Verwandte in gerader Linie) können nicht als Gastfamilie fungieren. Andere Verwandtschaftsgrade sind aber möglich, z.B. Geschwister.

 

Wird man begleitet?…………………………………………………………………………………..

Es gibt ein BWF Fachteam.

Aufgaben des Fachteams:

Das BWF Fachteam steht bei allen Fragen unterstützend zur Seite.

Folgende Leistungserbringer bieten eine Unterstützung durch Fachteams an: 

 

Bekommt man als Gastfamilie finanzielle Unterstützung?……………………………….

Es gibt verschiedene Arten finanzieller Unterstützung die addiert werden:

  1. Monatliches Betreuungsentgelt Zt. 569 € (maximal)
  2. Kosten für die Unterkunft, je nach Ort
  3. Ein Beitrag zu den Haushaltskosten wird im Einzelfall im Betreuungs- und Wohnvertrag festgelegt.

 

Wie ist der Ablauf wenn ich an BWF als Gastfamilie interessiert bin?……………….

Sie können sich als Erstkontakt an die Geschäftsstelle des Eingliederungshilfeverbunds wenden. Als nächstes folgen ein ausführliches Informationsgespräch und die Selbstauskunft der interessierten Gastfamilie. Wenn es einen interessierten Gast gibt, der zu Ihnen und Ihren Rahmenbedingungen passt, finden ein erstes Kennenlernen und ggf. ein Probewohnen statt, bevor der Gast dauerhaft einzieht.

 

Wer informiert über die Detailfragen?……………………………………………………………..

Geschäftsstelle Eingliederungshilfeverbund

m.spiess@kreis-germersheim.de