Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts
Das Bundeskabinett hat am 21.12.2022 das Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts beschlossen.
Dadurch sollen mehr Menschen mit Behinderungen oder gesundheitlichen Beeinträchtigungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten.
Die Maßnahmen beinhalten unter anderem:
– eine vierte Staffel bei der Ausgleichsabgabe für ArbeitgeberInnen, die keinen Menschen mit Schwerbehinderung beschäftigen
– die Aufhebung der Deckelung für den Lohnkostenzuschuss im Budget für Arbeit
– die Konzentration der Ausgleichabgabe auf den allgemeinen Arbeitsmarkt sowie
– die Unterstützung von ArbeitnehmerInnen und ArbeitgeberInnen durch Einheitliche Ansprechstellen
Das Gesetz ist noch nicht verkündet.
Weitere Informationen sowie den Gesetzesentwurf finden Sie hier.