Landtag stimmt Ausführungsgesetz zum Bundesteilhabegesetz zu

Der Landtag Rheinland-Pfalz hat das Landesgesetz zur Ausführung des Bundesteilhabegesetzes (AG BTHG) (Drucksache 17/7021) am 13. Dezember 2018 verabschiedet.
Träger der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen über 18 Jahren ist das Land, das die Landkreise und kreisfreien Städte zur Aufgabenwahrnehmung im Rahmen der individuellen Leistungsgewährung heranzieht. Für Menschen mit Behinderungen unter 18 Jahren beziehungsweise bis zum Ende des Regelschulbesuches übernehmen die Landkreise und kreisfreien Städte die Trägerschaft.
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