Bundesverfassungsgericht: Betreute dürfen an Europawahlen teilnehmen

Das Bundesverfassungsgericht hat in einer Eilentscheidung am 15.04.2019 entschieden, dass betreute Menschen bereits bei den Europawahlen Ende Mai teilnehmen dürfen. Dafür müssen Sie aber einen Antrag beim Wahlamt ihrer Kommune stellen.

Ende Januar hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass Menschen mit Behinderungen, die voll betreut werden, nicht mehr pauschal von Wahlen ausgeschlossen werden dürfen. Für die Europawahl Ende Mai hatte der Bundestag allerdings die erforderliche Gesetzesänderung nicht mehr hinbekommen. Ab dem 1. Juli gilt ein neues Wahlrecht, erst die Wahlen danach sollten geöffnet werden. Mit dem Urteil hat das Bundesverfassungsgericht nun aber für die Wählergruppe die Möglichkeit geschaffen, bereits bei den Europawahlen zu wählen.

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