Glossar

Meldefrist für die Stiftung Anerkennung und Hilfe bis 30.06.2021 verlängert

In der Zeit von 1949 bis 1975 (Bundesrepublik Deutschland) bzw. 1949 bis 1990 (Deutsche Demokratische Republik) haben Kinder und Jugendliche in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe bzw. der Psychiatrie Leid und Unrecht erfahren. Die Stiftung Anerkennung und Hilfe hat die Aufgabe, dieses Leid und Unrecht anzuerkennen und die Betroffenen zu unterstützen.

Nun wurde die Meldefrist bis 30.06.2021 verlängert.
Außerdem wurde das Stiftungsvermögen um rund 17,5 Mio. Euro auf insgesamt mehr als 300 Millionen Euro aufgestockt.

Um Stiftungsleistungen zu erhalten, können sich Betroffene bei einer Anlauf- und Beratungsstelle melden. Hierzu genügt ein Anruf oder eine E-Mail.

Die Adressen dazu finden Sie hier
Weitere Informationen zur Stiftung Anerkennung und Hilfe gibt es hier.