Glossar

Informationen zu Corona in Leichter Sprache und Gebärdensprache

Auf der Seite www.zusammengegencorona.de des Bundesministeriums für Gesundheit gibt es alle Informationen zum Coronavirus und zum Impfen

Informationen, ExpertInnentipps und weitere Videos in Gebärdensprache gibt es unter https://www.zusammengegencorona.de/gebaerdensprache/.

Außerdem werden auch Informationen in Leichter Sprache zur Verfügung gestellt. Diese finden Sie unter https://www.zusammengegencorona.de/leichtesprache/

Informationen zur Landtagswahl in Leichter Sprache

Am 14. März 2021 ist Landtagswahl. In Rheinland-Pfalz sind insgesamt rund 3,1 Millionen Menschen wahlberechtigt, davon sind 284 Tausend Menschen mit Behinderungen.
Eine neue Broschüre erklärt den Leserinnen und Lesern auf 28 Seiten in Leichter Sprache alles Wichtige dazu.
Zum Beispiel, wer wahlberechtigt ist, wie gewählt wird und und wen man wählen kann.

Weitere Informationen und die Broschüre zum Herunterladen finden Sie auf der Seite des Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie.

Landesinklusionsgesetz beschlossen

Am 17.12.2020 hat der er rheinland-pfälzische Landtag das Landesgesetz zur Gleichstellung, Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (Landesinklusionsgesetz) beschlossen. Es ist bereits zum 01.01.2021 in Kraft getreten und gilt für alle öffentlichen Stellen in Rheinland-Pfalz. 

Wesentliche Änderungen durch das Landesinklusionsgesetz betreffen die Gebärdensprache und andere Kommunikationsformen. Öffentlichen Stellen müssen geeignete Kommunikationshilfen im erforderlichen Umfang kostenfrei zur Verfügung stellen oder die hierfür notwendigen Aufwendungen tragen.

Durch das Landesinklusionsgesetz wird auch die Anwendung der Leichten Sprache geregelt. Öffentliche Stellen sollen mit Menschen mit geistigen oder seelischen Behinderungen, gehörlosen Menschen und Menschen mit Hörbehinderungen in einfacher und verständlicher Sprache (sogenannte „einfache Sprache“) kommunizieren.

Das Landesinklusionsgesetz regelt außerdem die Einrichtung einer Landesfachstelle für Barrierefreiheit als zentrale Anlaufstelle für die Erstberatung zur Barrierefreiheit in Rheinland-Pfalz. 

Die wichtigsten Neuerungen sind hier zusammengefasst.

Weitere Informationen sowie den Gesetzestext und Erklärungen in Leichter Sprache finden Sie unter https://msagd.rlp.de/de/unsere-themen/menschen-mit-behinderungen/landesinklusionsgesetz/

Aktionsplan in Landau ab sofort in Leichter Sprache

„Jeder Mensch hat Rechte. Zum Beispiel: Jeder Mensch muss gut behandelt werden. Jeder Mensch darf seine Meinung sagen und sich informieren.“ – so steht es in der Einleitung des Aktionsplans der Stadt Landau zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung.

Aus diesem Grund gibt es diesen jetzt auch in Leichter Sprache. Damit sollen alle Landauerinnen und Landauer mit und ohne Behinderung nachzuvollziehen können, was die Stadt in den nächsten fünf Jahren tun möchte, um das Leben für Menschen mit Behinderung zu verbessern. „Landau soll eine Stadt ohne Hindernisse sein“, so Sozialdezernent Dr. Maximilian Ingenthron.

Was genau ist der Aktionsplan? Sein Ziel ist eine möglichst umfassende und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen Leben. Der Plan bündelt Maßnahmen im Wirkungsbereich der Stadt Landau. Er definiert konkrete Vorhaben und soll dafür Sorge tragen, dass die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskommission möglichst umfassend umgesetzt werden. Er wurde im Dezember 2019 vom Stadtrat beschlossen. Konkret geht es etwa um die Einrichtung inklusiver Angebote in der Volkshochschule, Elternabende zum Thema Inklusion an Schulen, den weiteren Ausbau von Integrationsbetrieben in der Stadt, den barrierefreien Ausbau des ÖPNV oder die Einrichtung barrierefreier Spiel-, Sport- und Freizeitstätten.

Den Aktionsplan finden Sie – auch in Leichter Sprache – unter https://www.landau.de/Aktionsplan