Glossar

Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts

Das Bundeskabinett hat am 21.12.2022 das Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts beschlossen.
Dadurch sollen mehr Menschen mit Behinderungen oder gesundheitlichen Beeinträchtigungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten.

Die Maßnahmen beinhalten unter anderem:
– eine vierte Staffel bei der Ausgleichsabgabe für ArbeitgeberInnen, die keinen Menschen mit Schwerbehinderung beschäftigen
– die Aufhebung der Deckelung für den Lohnkostenzuschuss im Budget für Arbeit
– die Konzentration der Ausgleichabgabe auf den allgemeinen Arbeitsmarkt sowie
– die Unterstützung von ArbeitnehmerInnen und ArbeitgeberInnen durch Einheitliche Ansprechstellen

Das Gesetz ist noch nicht verkündet.
Weitere Informationen sowie den Gesetzesentwurf finden Sie hier.

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz verkündet

Das Barrierefreiheits●stärkungs●gesetz setzt den sogenannten „European Accessibility Act“ (EAA) in Deutschland um. 

Damit sollen Produkte und Dienstleistungen für Verbraucherinnen und Verbraucher barrierefrei werden.

Zum Beispiel: Geldautomaten, Fahrausweisautomaten, Bankdienstleistungen für Verbraucher oder E-Books. 

Das Gesetz gilt ab 28. Juni 2025; einige Teile gelten schon vorher. 

Zu dem Gesetz wird es eine Verordnung geben, die die Vorgaben zur Umsetzung der Barrierefreiheit genauer regelt. 

Weitere Informationen gibt es auf der Seite des BMAS und der Seite der Bundesfachstelle Barrierefreiheit.

Landesinklusionsgesetz beschlossen

Am 17.12.2020 hat der er rheinland-pfälzische Landtag das Landesgesetz zur Gleichstellung, Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (Landesinklusionsgesetz) beschlossen. Es ist bereits zum 01.01.2021 in Kraft getreten und gilt für alle öffentlichen Stellen in Rheinland-Pfalz. 

Wesentliche Änderungen durch das Landesinklusionsgesetz betreffen die Gebärdensprache und andere Kommunikationsformen. Öffentlichen Stellen müssen geeignete Kommunikationshilfen im erforderlichen Umfang kostenfrei zur Verfügung stellen oder die hierfür notwendigen Aufwendungen tragen.

Durch das Landesinklusionsgesetz wird auch die Anwendung der Leichten Sprache geregelt. Öffentliche Stellen sollen mit Menschen mit geistigen oder seelischen Behinderungen, gehörlosen Menschen und Menschen mit Hörbehinderungen in einfacher und verständlicher Sprache (sogenannte „einfache Sprache“) kommunizieren.

Das Landesinklusionsgesetz regelt außerdem die Einrichtung einer Landesfachstelle für Barrierefreiheit als zentrale Anlaufstelle für die Erstberatung zur Barrierefreiheit in Rheinland-Pfalz. 

Die wichtigsten Neuerungen sind hier zusammengefasst.

Weitere Informationen sowie den Gesetzestext und Erklärungen in Leichter Sprache finden Sie unter https://msagd.rlp.de/de/unsere-themen/menschen-mit-behinderungen/landesinklusionsgesetz/