Glossar

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz verkündet

Das Barrierefreiheits●stärkungs●gesetz setzt den sogenannten „European Accessibility Act“ (EAA) in Deutschland um. 

Damit sollen Produkte und Dienstleistungen für Verbraucherinnen und Verbraucher barrierefrei werden.

Zum Beispiel: Geldautomaten, Fahrausweisautomaten, Bankdienstleistungen für Verbraucher oder E-Books. 

Das Gesetz gilt ab 28. Juni 2025; einige Teile gelten schon vorher. 

Zu dem Gesetz wird es eine Verordnung geben, die die Vorgaben zur Umsetzung der Barrierefreiheit genauer regelt. 

Weitere Informationen gibt es auf der Seite des BMAS und der Seite der Bundesfachstelle Barrierefreiheit.