Glossar

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz verkündet

Das Barrierefreiheits●stärkungs●gesetz setzt den sogenannten „European Accessibility Act“ (EAA) in Deutschland um. 

Damit sollen Produkte und Dienstleistungen für Verbraucherinnen und Verbraucher barrierefrei werden.

Zum Beispiel: Geldautomaten, Fahrausweisautomaten, Bankdienstleistungen für Verbraucher oder E-Books. 

Das Gesetz gilt ab 28. Juni 2025; einige Teile gelten schon vorher. 

Zu dem Gesetz wird es eine Verordnung geben, die die Vorgaben zur Umsetzung der Barrierefreiheit genauer regelt. 

Weitere Informationen gibt es auf der Seite des BMAS und der Seite der Bundesfachstelle Barrierefreiheit.

Europäischer Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen 2021

Am 05. Mai war der Europäische Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen

Aufgrund der Corona Pandemie sind einige Aktionen ausgefallen. Viele Veranstaltungen fanden online statt. 

 

Bei dem Event 05 Maiprotest wurde ein mehrstündiger Livestream gesendet. 

Themen waren unter anderem die Corona Pandemie, Barrierefreiheit und Teilhabe

Der Stream steht weiter zur Verfügung.  Dieser und weitere Videos können unter https://maiprotest.de/ abgerufen werden. 

 

Noch bis 09. Mai findet die Leipziger Aktionswoche Inklusion statt. 

Hier werden beispielsweise noch ein Fachaustausch zu Assistenzgerechtigkeit, eine Gesprächsrunde zu Elternschaft mit Behinderung und ein Meeting zum inklusiven Wohnen angeboten. 

Weitere Informationen gibt es unter https://www.aktionswoche-inklusion-leipzig.de/veranstaltungen

Landesinklusionsgesetz beschlossen

Am 17.12.2020 hat der er rheinland-pfälzische Landtag das Landesgesetz zur Gleichstellung, Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (Landesinklusionsgesetz) beschlossen. Es ist bereits zum 01.01.2021 in Kraft getreten und gilt für alle öffentlichen Stellen in Rheinland-Pfalz. 

Wesentliche Änderungen durch das Landesinklusionsgesetz betreffen die Gebärdensprache und andere Kommunikationsformen. Öffentlichen Stellen müssen geeignete Kommunikationshilfen im erforderlichen Umfang kostenfrei zur Verfügung stellen oder die hierfür notwendigen Aufwendungen tragen.

Durch das Landesinklusionsgesetz wird auch die Anwendung der Leichten Sprache geregelt. Öffentliche Stellen sollen mit Menschen mit geistigen oder seelischen Behinderungen, gehörlosen Menschen und Menschen mit Hörbehinderungen in einfacher und verständlicher Sprache (sogenannte „einfache Sprache“) kommunizieren.

Das Landesinklusionsgesetz regelt außerdem die Einrichtung einer Landesfachstelle für Barrierefreiheit als zentrale Anlaufstelle für die Erstberatung zur Barrierefreiheit in Rheinland-Pfalz. 

Die wichtigsten Neuerungen sind hier zusammengefasst.

Weitere Informationen sowie den Gesetzestext und Erklärungen in Leichter Sprache finden Sie unter https://msagd.rlp.de/de/unsere-themen/menschen-mit-behinderungen/landesinklusionsgesetz/

Bundesteilhabepreis 2020 verliehen

Am 30. November 2020 hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) zum zweiten Mal den Bundesteilhabepreis verliehen.
Mit der Auszeichnung werden vorbildliche Projekte für Inklusion im Sozialraum ausgezeichnet.
Der Schwerpunkt in diesem Jahr war „Perspektive auch in Corona-Zeiten: Barrierefrei reisen in Deutschland“

Die Preisträger 2020 sind:

  • Projekt „Leistungsketten für barrierefreies Reisen“ für barrierefreie Reiseangebote in bisher 61 Einrichtungen von der OstWestfalenLippe GmbH, Fachbereich Teutoburger Wald Tourismus
  • Projekt „Stadtführung für Alle“, eine inklusive Smartphone-App der contagt GmbH für die Stadt Reutlingen
  • Projekt „Erfurt erlebbar für Alle – barrierefreie Urlaubsinspiration“ mit barrierefreien Varianten für Übernachtungen, Kunst und Kultur sowie Gastronomie der Erfurt Tourismus und Marketing GmbH

Weitere Informationen und das Video zu den Preisträgern finden Sie hier.