Glossar

Landesinklusionsgesetz beschlossen

Am 17.12.2020 hat der er rheinland-pfälzische Landtag das Landesgesetz zur Gleichstellung, Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (Landesinklusionsgesetz) beschlossen. Es ist bereits zum 01.01.2021 in Kraft getreten und gilt für alle öffentlichen Stellen in Rheinland-Pfalz. 

Wesentliche Änderungen durch das Landesinklusionsgesetz betreffen die Gebärdensprache und andere Kommunikationsformen. Öffentlichen Stellen müssen geeignete Kommunikationshilfen im erforderlichen Umfang kostenfrei zur Verfügung stellen oder die hierfür notwendigen Aufwendungen tragen.

Durch das Landesinklusionsgesetz wird auch die Anwendung der Leichten Sprache geregelt. Öffentliche Stellen sollen mit Menschen mit geistigen oder seelischen Behinderungen, gehörlosen Menschen und Menschen mit Hörbehinderungen in einfacher und verständlicher Sprache (sogenannte „einfache Sprache“) kommunizieren.

Das Landesinklusionsgesetz regelt außerdem die Einrichtung einer Landesfachstelle für Barrierefreiheit als zentrale Anlaufstelle für die Erstberatung zur Barrierefreiheit in Rheinland-Pfalz. 

Die wichtigsten Neuerungen sind hier zusammengefasst.

Weitere Informationen sowie den Gesetzestext und Erklärungen in Leichter Sprache finden Sie unter https://msagd.rlp.de/de/unsere-themen/menschen-mit-behinderungen/landesinklusionsgesetz/