Stadtverwaltung Landau in der Pfalz - Soziale Hilfen -

Beauftragter für die Belange von Menschen mit Behinderung

  • Angehörigengruppe
  • Beratung für psychisch kranke Menschen und deren Angehörige
  • Beratung und Unterstützung von Angehörigen
  • Beratung zum Thema Eingliederungshilfe
  • Beratung zum Thema Pflege
  • Elternverein

 


Beauftragter für die Belange von Menschen mit Behinderung der Stadt Landau in der Pfalz



Seit dem 01.01.2014 nehme ich die Funktion des Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderung der Stadt Landau in der Pfalz wahr. Die Beauftragtenfunktion übernehme ich als hauptamtlicher Mitarbeiter der Stadtverwaltung Landau in der Pfalz.

Grundlage für meine Arbeit ist, neben vielen gesetzlichen Regelungen, die UN-Behindertenrechtskonvention. Die UN-Behindertenrechtskonvention beinhaltet - neben der Bekräftigung allgemeiner Menschenrechte auch für behinderte Menschen - eine Vielzahl spezieller, auf die Lebenssituation behinderter Menschen abgestimmter Regelungen.

Zu meinen Aufgaben gehört es, die Belange von Bürgerinnen und Bürgern/ Besucherinnen und Besuchern zu verdeutlichen und Verständnis für deren Bedürfnisse zu schaffen. Ich stehe Gremien, Einrichtungen, öffentlichen Trägern oder einzelnen Personen beratend zur Verfügung. In unterschiedlichen Meinungsauffassungen kann ich gerne vermitteln und neutral eingebunden werden und beratend eingreifen.

Den im Jahre 2015 ins Leben gerufene Kommunale Beirat für die Belange von Menschen mit Behinderung unterstütze ich als Mitglied und leite gleichzeitig die damit verbundene Geschäftsstelle.

Haben Sie Fragen an mich ? Kontaktieren Sie mich gerne!

Dienstanschrift:
Stadtverwaltung Landau in der Pfalz
Friedrich-Ebert-Straße 5
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/135014
Mail: maik.leidner@landau.de

Weiter Informationen für Menschen mit Behinderung erhalten Sie unter folgenden Online-Link auf der offiziellen Homepage der Stadt Landau in der Pfalz:

https://www.landau.de/Leben-Wohnen/Lebenslagen/Menschen-mit-Behinderung/Beauftragter-f%C3%BCr-die-Belange-von-Menschen-mit-Behinderung-



Aktionsplan der Stadt Landau in der Pfalz

Vertreten durch den Kommunalen Beirat für die Teilhabe von Menschen mit Behinderung hat sich die Stadt Landau in der Pfalz im Jahre 2016 zum Ziel gesetzt, die Rechte von Menschen mit Behinderung unter Maßgabe der UN-Behindertenrechtskonvention mit der Erstellung eines lokalen Aktionsplans konkret niederzuschreiben und damit auf lokaler Ebene umzusetzen.

Der nun vorliegende Aktionsplan – der am 17. Dezember 2019 einstimmig durch den Stadtrat beschlossen wurde - steht für die gleichberechtigte und chancengleiche Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben, die umfassende Barrierefreiheit in allen Lebensbereichen sowie das selbstverständliche Miteinander behinderter und nichtbehinderter Menschen, das von Respekt und gegenseitiger Wertschätzung ausgeht. Die darin benannten Visionen, Ziele und Maßnahmen orientieren sich an den grundlebenden Lebensbereichen sowie übergeordneten Querschnittsthemen, denen einzelne Artikel der UN-Behindertenrechtskonvention zugeordnet werden können.

Im Rahmen des Fortschreibungsprozesses der Jahre 2025-2029 sind Anregungen zu Erweiterungen bzw. Änderungen stets willkommen.

Benötigen Sie Print-Exemplare unseres Aktionsplans, dann können Sie diese gerne unter der Telefonnummer 06341/135014 oder der Mail-Adresse maik.leidner@landau.de nachordern.

Der Aktionsplan in Leichter Sprache

Damit alle Menschen unseren Aktionsplan verständlich in seinen inhaltlichen Grundzügen nachvollziehen können, steht Ihnen dieser auch in der Sprachübersetzung zur „Leichten Sprache“ zur Verfügung. Die sprachliche Ausdrucksweise zielt dabei auf die besonders leichte Verständlichkeit. Die Leichte Sprache soll Menschen, die aus unterschiedlichen Gründen über eine geringe Kompetenz in der deutschen Sprache verfügen, das Verstehen von Texten erleichtern; sie ist damit Teil und Ausdruck einer sprachlichen Barrierefreiheit und versteht sich eines inklusiven Denkansatzes.



Benötigen Sie Print-Exemplare unseres Aktionsplans, dann können Sie diese gerne unter der Telefonnummer 06341/135014 oder der Mail-Adresse maik.leidner@landau.de nachordern.

Online-Bezug beider Aktionspläne der Stadt Landau in der Pfalz erhalten Sie unter folgendem Link:

https://www.landau.de/Leben-Wohnen/Lebenslagen/Menschen-mit-Behinderung/Aktionsplan-Landau-in-der-Pfalz-2020-2024




Der Kommunale Beirat für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (Behindertenbeirat) ist eine Interessenvertretung der Menschen mit Behinderungen. Nach dem Übereinkommen der Vereinigten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen zählen zu den Menschen mit Behinderungen die Personen, die langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, welche sie in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an der vollen, wirksamen und gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft hindern können.

Gemäß § 56 a der Gemeindeordnung können in Gemeinden aufgrund einer Satzung Beiräte für behinderte Menschen eingerichtet werden. Die Satzung der Stadt Landau in der Pfalz über den Behindertenbeirat trat am 23. Dezember 2014 in Kraft.

Der Behindertenbeirat kann über alle Angelegenheiten beraten, die die Belange der Menschen mit Behinderungen in der Stadt Landau in der Pfalz berühren. Gegenüber den Organen der Stadt kann sich der Beirat hierzu äußern, soweit Selbstverwaltungsangelegenheiten der Stadt betroffen sind. Insbesondere kommen als Angelegenheiten in Betracht die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen wie z. B. Bildung, Erziehung, Arbeit, Freizeit, Kultur und Wohnen. Darunter zählen aber auch barrierefreie Gestaltung von baulichen und sonstigen Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltenden Lebensbereiche.

Der Beirat soll zu Fragen, die ihm vom Stadtrat, einem Ausschuss oder dem Oberbürgermeister vorgelegt werden, Stellung nehmen.

Er besteht aus beratenden und stimmberechtigten Mitgliedern. Darunter zählen unter anderem der Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen, der zuständige Sozialdezernent sowie Vertreter- und Vertreterinnen der Dienste und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen, Verwaltungsmitarbeiter, einem Vertreter des Beirates für Migration und Integration sowie je einem Vertreter/Vertreterin der Fraktionen des Stadtrates. Die Protokollführung obliegt dem Sozialamt. 

Kontakte:

Vorsitzender des Kommunalen Beirates für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen: Bürgermeister Dr. Maximilian Ingenthron
Vertreter Vorsitz: Dieter Steigner

Geschäftsstelle des Kommunalen Beirates für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen:

Telefon: 06341/13-5014
Mail: maik.leidner@landau.de
Fax: 06341/13-5059

 


Ansprechpartner

  • Maik Leidner – Beauftragter für die Belange von Menschen mit Behinderung
  • Friedrich-Ebert-Straße 5
  • 76829 Landau in der Pfalz
  • Tel 06341135014
  • E-Mail maik.leidner@landau.de