Kreisverwaltung Germersheim

Beratung zur Eingliederungshilfe für Kinder mit einer seelischen Behinderung

  • Beratung für psychisch kranke Menschen und deren Angehörige
  • Beratung zum Thema Eingliederungshilfe
  • Beratung zum Thema Kostenübernahme und Antragstellung

 


Für Kinder und Jugendliche, die eine seelische Behinderung haben oder davon bedroht sind, können Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem § 35a SGB VIII beantragt werden. Dadurch können sie Hilfen  zur Teilhabe  am Arbeitsleben, an Bildung oder am sozialen Leben erhalten. Die MitarbeiterInnen des Jugendamts beraten Sie zu möglichen Leistungen, zur Kostenübernahme und zur Antragstellung.

 


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