cbf Südpfalz e. V.

Ambulante Pflege

  • Ambulante Pflege
  • Assistenz
  • Begleitung/Unterstützung (Einkauf, Arztbesuche etc.)
  • Familienentlastende und -unterstützende Dienste
  • Hilfe bei Amtsangelegenheiten/Betreuung

 


Ambulanter Pflegedienst

Der cbf Südpfalz e. V. ist Träger eines von den Krankenkassen (SGB V) und Pflegekassen (SGB XI) anerkannten Pflegedienstes. Die pflegerischen Leistungen werden im Rahmen einer aktivierenden, auf die individuellen Bedürfnisse der Klienten abgestimmten Bezugspflege von examinierten Fachkräften erbracht. Die Leistungen untergliedern sich in Grund- und Behandlungspflege, Verhinderungspflege, Beratungsbesuche nach § 37 SGB XI sowie zusätzliche Betreuungsleistungen nach § 45b SGB XI.

Grund- und Behandlungspflege

Der Schwerpunkt unserer Arbeit liegt in der pflegerischen, medizinischen und hauswirtschaftlichen Versorgung von Menschen mit Behinderung. Die erforderlichen Leistungen werden im häuslichen Umfeld erbracht und an die Wünsche und Bedürfnisse unserer Klienten angepasst. Dadurch wollen wir eine weitgehend selbstbestimmte Lebensführung ermöglichen.

Verhinderungspflege

Bei Verhinderung pflegender Angehöriger durch Urlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen übernehmen Mitarbeiter des cbf Südpfalz e.V. die pflegerische und hauswirtschaftliche Versorgung des pflegebedürftigen Menschen.

Beratungsbesuche nach § 37 SGB XI

Als anerkannter Pflegedienst führen wir zur Beratung und Unterstützung pflegender Angehöriger Hausbesuche im Sinne der Pflegeversicherung durch.

Zusätzliche Betreuungsleistungen nach § 45b SGB XI

Neben den oben genannten Leistungen der Pflegekasse bieten wir Betreuungsleistungen für Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz. Dies sind insbesondere Menschen mit demenzbedingten Fähigkeitsstörungen, geistigen Behinderungen oder psychischen Erkrankungen.
Dazu gehören so genannte pflegeergänzende Tätigkeiten. Dies sind hauptsächlich Unterstützung und Begleitung bei der Freizeitgestaltung, Bewältigung von Anforderungen im Alltag oder im Haushalt. Zur Entlastung pflegender Angehöriger und Vermeidung von Vereinsamung der betroffenen Menschen können die Leistungen ebenfalls in Anspruch genommen werden.
Dies kann auch für Personen gelten, die laut Pflegegutachten in Pflegestufe „0“ eingruppiert sind.

 


Ansprechpartner