Wahl der Schwerbehindertenvertretungen
Vom 1. Oktober bis 30. November 2018 ist in allen Betrieben und Dienststellen, in denen wenigstens 5 schwerbehinderte bzw. gleichgestellte Menschen beschäftigt sind, eine Schwerbehindertenvertretung zu wählen. Sozialministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler und der Landesbeauftrage für die Belange behinderter Menschen Matthias Rösch haben dazu aufgerufen, das Wahlrecht wahrzunehmen und so die Vertretungen in den Betrieben zu stärken.
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Informationen zur Wahl der Schwerbehindertenvertretungen in Leichter Sprache gibt es hier