Teilhabestärkungsgesetz am 01.07.2021 in Kraft getreten

Ziel des Teilhabestärkungsgesetz sind weitere Verbesserungen und mehr Teilhabechancen für Menschen mit Behinderungen. Unter anderem wurden folgende Maßnahmen beschlossen: 

  • Assistenzhunde sollen künftig Zutritt haben zu typischerweise der Allgemeinheit zugänglichen Anlagen und Einrichtungen haben– auch wenn Hunde sonst verboten sind. Außerdem wurden  unter anderem folgende Regelungen getroffen
      • Begrifflichkeit des Assistenzhundes,
      • die Ausbildung von Assistenzhunden,
      • die Prüfung von Assistenzhunden 

Weitere Informationen hierzu gibt es in den FAQ des BMAS.

  • Das SGB IX wird um eine Gewaltschutzregelung ergänzt. Leistungserbringer von Reha- und Teilhabeleistungen sollen geeignete Maßnahmen treffen, um den Schutz vor Gewalt, insbesondere für Frauen, zu gewährleisten.

 

  • Das Budget für Ausbildung wird für Menschen erweitert, die schon in einer Werkstatt für behinderte Menschen arbeiten. 

 

Weitere Informationen zu den rechtlichen Änderungen finden Sie unter https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze-und-Gesetzesvorhaben/teilhabestaerkungsgesetz.html