Erster Teilhabeverfahrensbericht veröffentlicht

© Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation e. V.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation e.V. (BAR) hat zum 30.12.2019 den ersten Teilhabeverfahrensbericht vorgelegt. Damit liegen erstmals einheitlich erhobene und vergleichbare Daten zu Verfahrensabläufen im Bereich der Rehabilitation und Teilhabe vor.

Darin wird beispielsweise aufgezeigt, wie viele Anträge auf Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe in einem Kalenderjahr bei den Rehabilitationsträgern gestellt wurden und wie viel Zeit im Durchschnitt zwischen Antragsstellung und Bewilligung einer beantragten Leistung vergeht.

Zur Pressemitteilung der BAR gelangen Sie hier
Den Teilhabeverfahrensbericht finden Sie hier