Ein Jahr Budget für Arbeit: Rheinland-Pfalz nutzt beim Lohnkostenzuschuss das Abweichungsrecht nach oben

Mit dem „Budget für Arbeit“ soll Menschen mit Behinderungen der Einstieg in den allgemeinen Arbeitsmarkt erleichtert werden. Im Januar 2018 wurde das Budget für Arbeit mit dem Bundesteilhabegesetz bundesweit eingeführt. In Rheinland-Pfalz gibt es die Leistung bereits seit 2007. Neben Bayern ist Rheinland-Pfalz das einzige Bundesland, das von der Möglichkeit Gebrauch macht, durch Landesrecht vom Lohnkostenzuschuss nach § 61 Abs. 2 Satz 2 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch nach oben abzuweichen. Hier beträgt der Lohnkostenzuschuss an den Arbeitgeber für Menschen mit Behinderungen bis zu 60 v. H. der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 Abs. 1 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch.
Aufgrund des kurzen Zeitraums liegen noch keine Daten über den Umfang der Inanspruchnahme der Leistung vor.

Weitere Informationen zum Budget zur Arbeit finden Sie unter
http://www.bthg.bagwfbm.de/budget-fuer-arbeit und unter
https://inklusion.rlp.de/de/teilhabe/budgets-und-teilhabeplanung/budget-fuer-arbeit/

Die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP zum Budget für Arbeit finden Sie hier