Auch betreute Menschen mit Behinderungen sollen bei Kommunalwahlen abstimmen dürfen

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hatte im Januar entschieden, dass Menschen mit Behinderungen, die voll betreut werden, nicht von Wahlen ausgeschlossen werden dürfen. Nun soll das Wahlrecht für diese Personengruppe schon bis zur nächsten Kommunalwahl am 26. Mai 2019 in Rheinland-Pfalz gelten. 2.190 bisher betroffene Personen sollen dann bereits wählen können. Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde in den Landtag eingebracht.

Zum Vorabdruck des Gesetzesentwurfs geht es hier
Zum Bericht des SWR vom 20.03.2019 kommen Sie hier