Glossar

Inklusionstage 2021

Am Montag, 3. und Dienstag, 4. Mai 2021 finden die Inklusionstage 2021 statt.
Sie stehen unter dem Motto „Zusammen. Selbstbestimmt. Arbeiten.“ . Veranstalter ist das Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Aufgrund der Corona-Pandemie werden die Inklusionstage in diesem Jahr ausschließlich online durchgeführt.
Es gibt keine Teilnahme-beschränkungen. Allerdings ist eine Registrierung bis 30.04.2021 notwendig.

Den Link zur Registrierung, das Programm und weitere Informationen finden Sie hier.

Online-Fortbildung „Inklusion im Sport“

Wie können die ersten Schritte hin zu einem inklusiven Verein aussehen? Wie können inklusive Sportangebote gestaltet werden? Welche Unterstützungsmöglichkeiten gibt es?
Silvia Wenzel von der Koordinierungsstelle Inklusion gibt einen Einblick in diese Themen.
Im Anschluss gibt es die Möglichkeit, sich mit der jeweiligen Sport-Inklusionslots*in der Region auszutauschen.

Die Veranstaltung findet
am 05.05.2021
von 18.00-20.00 Uhr
online
statt.

Weitere Informationen finden Sie unter https://www.lsb-rlp.de/veranstaltungen/2021/sbr-fortbildung-inklusion-im-sport
Mehr zum inklusiven Sport in Rheinland-Pfalz erfahren Sie unter https://www.inklusiver-sport-rlp.de/

Studie zum Budget für Arbeit in Berlin

Das Budget für Arbeit (§ 61 SGB IX) ist 2018 mit dem BTHG als neue Leistung eingeführt worden.
Die Studie untersucht den Umsetzungsstand des Budgets für Arbeit in Berlin in drei Teilen.
Die ersten beiden Teile wurden im März 2021 veröffentlicht:

Teil I: Anspruchsvoraussetzungen und Zugang
Teil II: Ausgestaltung und sozialversicherungsrechtliche Fragestellungen

Im dritten Teil sollen fördernde sowie hemmende Faktoren zusammengefasst und daraus Handlungsempfehlungen abgeleitet werden.
Die ersten beiden Teile finden Sie hier.
Weitere Informationen gibt es hier

Mehr Barrierefreiheit: Barrierefreiheitsstärkungsgesetz beschlossen

Am 24.03. hat das Bundeskabinett das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz beschlossen. 

Damit wird die EU-Richtlinie zur Barrierefreiheit (European Accessibility Act, kurz: EAA) umgesetzt.

Zentrales Ziel ist der Abbau von Hürden beim Zugang zu Informationen und Kommunikation.

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gilt zum Beispiel für Computer, Geldautomaten, Ticketautomaten sowie Bankdienstleistungen, Online-Handel und viele weitere Produkte und Dienstleistungen. 

Weitere Informationen finden Sie in der Pressemitteilung des BMAS. 

Zum Gesetzestext gelangen Sie hier.

 

Informationen zu Corona in Leichter Sprache und Gebärdensprache

Auf der Seite www.zusammengegencorona.de des Bundesministeriums für Gesundheit gibt es alle Informationen zum Coronavirus und zum Impfen

Informationen, ExpertInnentipps und weitere Videos in Gebärdensprache gibt es unter https://www.zusammengegencorona.de/gebaerdensprache/.

Außerdem werden auch Informationen in Leichter Sprache zur Verfügung gestellt. Diese finden Sie unter https://www.zusammengegencorona.de/leichtesprache/

EUTB Landau bietet Online-Beratung mit Kamera

Die EUTB Landau freut sich sehr, ab 01.03.2021 neben den bisherigen Beratungsformen (persönlich, telefonisch, per Email) auch eine Online-Beratung mit Kamera anbieten zu dürfen!

So können Ratsuchende, wenn sie wegen Corona (oder auch aus anderen Gründen) nicht in die Beratungsstelle kommen und auch nicht anrufen können, dennoch eine Beratung wahrnehmen und mit den BeraterInnen persönlich über eine Kamera sprechen.

Ratsuchende benötigen dazu Zugang zu Internet, zu einem Emailkonto (muss nicht ein eigenes Konto sein) und eine Kamera. Über eine E-Mail erhalten die Ratsuchenden einen Link, über den sie an einer Beratung teilnehmen können. Es müssen keine Programme dazu von den Ratsuchenden vorab heruntergeladen werden. Der Zugang ist einfach und kostenlos.

Vor einer Beratung erhalten die Ratsuchenden Informationen zum Datenschutz und einen Technikleitfaden mit Bildern, wie sie an der Online-Beratung teilnehmen können.

Weitere Informationen über das Angebot der EUTB Landau erhalten Sie unter www.eutb-landau.de und auf der Verbundhomepage.

 

Meldefrist für die Stiftung Anerkennung und Hilfe bis 30.06.2021 verlängert

In der Zeit von 1949 bis 1975 (Bundesrepublik Deutschland) bzw. 1949 bis 1990 (Deutsche Demokratische Republik) haben Kinder und Jugendliche in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe bzw. der Psychiatrie Leid und Unrecht erfahren. Die Stiftung Anerkennung und Hilfe hat die Aufgabe, dieses Leid und Unrecht anzuerkennen und die Betroffenen zu unterstützen.

Nun wurde die Meldefrist bis 30.06.2021 verlängert.
Außerdem wurde das Stiftungsvermögen um rund 17,5 Mio. Euro auf insgesamt mehr als 300 Millionen Euro aufgestockt.

Um Stiftungsleistungen zu erhalten, können sich Betroffene bei einer Anlauf- und Beratungsstelle melden. Hierzu genügt ein Anruf oder eine E-Mail.

Die Adressen dazu finden Sie hier
Weitere Informationen zur Stiftung Anerkennung und Hilfe gibt es hier.

Video des cbf Südpfalz e. V. zu Fasching 2021

Der cbf Südpfalz e. V. hat für seine Mitglieder ein Video gedreht.

Mit dem Film zu „Fasching 2021 in Coronazeiten“ will der cbf seine Mitglieder erfreuen.

Dieser ist über den Link: https://www.cbf-suedpfalz.de/fasching abrufbar.

Informationen zur Landtagswahl in Leichter Sprache

Am 14. März 2021 ist Landtagswahl. In Rheinland-Pfalz sind insgesamt rund 3,1 Millionen Menschen wahlberechtigt, davon sind 284 Tausend Menschen mit Behinderungen.
Eine neue Broschüre erklärt den Leserinnen und Lesern auf 28 Seiten in Leichter Sprache alles Wichtige dazu.
Zum Beispiel, wer wahlberechtigt ist, wie gewählt wird und und wen man wählen kann.

Weitere Informationen und die Broschüre zum Herunterladen finden Sie auf der Seite des Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie.

EUTB-Angebot um zwei Jahre verlängert

Die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) unterstützt und berät Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen sowie deren Angehörige zu Fragen der Rehabilitation und Teilhabe. Die Beratung durch Menschen, die selbst eine Behinderung haben (Peer Counceling), spielt eine wesentliche Rolle.
Das Angebot wird vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) finanziert und nun um weitere zwei Jahre verlängert.

Aus diesem Grund haben sich am 26.01.2021 die rheinland-pfälzische Sozialministerin, Sabine Bätzing-Lichtenthäler, der Landesbehindertenbeauftragte von Rheinland-Pfalz, Matthias Rösch, sowie Vertreterinnen und Vertreter der Teilhabe­beratungsstellen im Rahmen eines Online-Austauschs getroffen. Sie haben sich über konkrete Themen und Anliegen aus der Beratungspraxis ausgetauscht.
Ziel ist, dass die entstandenen Beratungsstrukturen auch über das Jahr 2022 hinaus verstetigt werden.

Weitere Informationen zur Fortschreibung und dem Austauschgespräch finden Sie hier.
Mehr über die EUTB Landau erfahren Sie hier.

Landesinklusionsgesetz beschlossen

Am 17.12.2020 hat der er rheinland-pfälzische Landtag das Landesgesetz zur Gleichstellung, Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (Landesinklusionsgesetz) beschlossen. Es ist bereits zum 01.01.2021 in Kraft getreten und gilt für alle öffentlichen Stellen in Rheinland-Pfalz. 

Wesentliche Änderungen durch das Landesinklusionsgesetz betreffen die Gebärdensprache und andere Kommunikationsformen. Öffentlichen Stellen müssen geeignete Kommunikationshilfen im erforderlichen Umfang kostenfrei zur Verfügung stellen oder die hierfür notwendigen Aufwendungen tragen.

Durch das Landesinklusionsgesetz wird auch die Anwendung der Leichten Sprache geregelt. Öffentliche Stellen sollen mit Menschen mit geistigen oder seelischen Behinderungen, gehörlosen Menschen und Menschen mit Hörbehinderungen in einfacher und verständlicher Sprache (sogenannte „einfache Sprache“) kommunizieren.

Das Landesinklusionsgesetz regelt außerdem die Einrichtung einer Landesfachstelle für Barrierefreiheit als zentrale Anlaufstelle für die Erstberatung zur Barrierefreiheit in Rheinland-Pfalz. 

Die wichtigsten Neuerungen sind hier zusammengefasst.

Weitere Informationen sowie den Gesetzestext und Erklärungen in Leichter Sprache finden Sie unter https://msagd.rlp.de/de/unsere-themen/menschen-mit-behinderungen/landesinklusionsgesetz/

Bundesteilhabepreis 2020 verliehen

Am 30. November 2020 hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) zum zweiten Mal den Bundesteilhabepreis verliehen.
Mit der Auszeichnung werden vorbildliche Projekte für Inklusion im Sozialraum ausgezeichnet.
Der Schwerpunkt in diesem Jahr war „Perspektive auch in Corona-Zeiten: Barrierefrei reisen in Deutschland“

Die Preisträger 2020 sind:

  • Projekt „Leistungsketten für barrierefreies Reisen“ für barrierefreie Reiseangebote in bisher 61 Einrichtungen von der OstWestfalenLippe GmbH, Fachbereich Teutoburger Wald Tourismus
  • Projekt „Stadtführung für Alle“, eine inklusive Smartphone-App der contagt GmbH für die Stadt Reutlingen
  • Projekt „Erfurt erlebbar für Alle – barrierefreie Urlaubsinspiration“ mit barrierefreien Varianten für Übernachtungen, Kunst und Kultur sowie Gastronomie der Erfurt Tourismus und Marketing GmbH

Weitere Informationen und das Video zu den Preisträgern finden Sie hier.