Glossar

Neuer Bundesteilhabepreis für vorbildliche inklusive Projekte

Erstmals wird in diesem Jahr der Bundesteilhabepreis durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) vergeben. Der Preis ist Teil der InitiativeSozialraumInklusiv (ISI) und wird von nun an jährlich vergeben. Prämiert werden herausragende Beispiele eines inklusiven Sozialraums, die zu mehr Teilhabe für alle führen. Für den ersten Bundesteilhabepreis werden gute Beispiele rund um das Thema „Inklusive Mobilität“ gesucht. Bewerbungsschluss ist der 31.07.2019.
Alle Informationen und die Teilnahmebedingungen gibt es hier
Zur Pressemeldung des BMAS gelangen Sie hier.

Inklusives Lauf-Team beim Brezelfestlauf in Speyer

Das Speyerer Brezelfest findet dieses Jahr vom 11.07. bis 16.07.statt.
Für den Brezelfestlauf am 14.07.2019 lädt Special Olympics Rheinland-Pfalz zusammen mit dem RC Vorwärts Speyer interessierte Läufer mit und ohne geistige Behinderung zur gemeinsamen Teilnahme ein. Ziel ist der Aufbau zahlreicher Lauf-Duos.
Zur Vorbereitung wird außerdem vom RC Vorwärts Speyer wöchentlich ein inklusives Lauftraining angeboten.
Die Anmeldung ist noch bis 21.06.2019 möglich.
Weitere Informationen gibt es hier

Kommunalwahlen: Erklär-Video in Leichter Sprache

Am 26.05.2019 sind Kommunalwahlen in Rheinland-Pfalz.
In einem Erklär-Video des Sozialministeriums in Leichter Sprache wird das Wichtigste zu den Wahlen erklärt.

Zum Video geht es hier.

1. Trierer Hochschul-Inklusionstag am 22. Mai

Die Trierer Hochschulen laden Menschen mit und ohne Behinderung ein, sich über das Studieren mit körperlichen und psychischen Beeinträchtigungen zu informieren. Am 22.05.2019 zeigen die drei Hochschulen sowie Trierer Einrichtungen mit Informationsständen, Vorträgen und Mitmachaktionen, welche Unterstützungsangebote es für Studierende gibt. Gleichzeitig wollen die Initiatoren auch Menschen ohne Behinderung für das Thema Inklusion sensibilisieren.

Weitere Informationen gibt es hier.
Das Bühnenprogramm wird live auf dem YouTube-Kanal der Universität Trier übertragen, zu dem Sie hier kommen.

Kabinett verabschiedet SGB IX-/SGB XII-Änderungsgesetz

Mit dem Gesetz sollen redaktionelle Fehler und Unklarheiten des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) beseitigt und Rechtssicherheit für den am 1. Januar 2020 anstehenden Systemwechsel in der Eingliederungshilfe geschaffen werden. Die Regelungen betreffen unter anderem die Übernahme der Wohnkosten durch den Träger der Eingliederungshilfe, die Klarstellung der Bezugsgröße für die übersteigenden Kosten der Unterkunft und das Persönliche Budget.

Weitere Informationen gibt es in der Pressemeldung des BMAS

Zum Gesetz und den Stellungnahmen dazu geht es hier

Bundesverfassungsgericht: Betreute dürfen an Europawahlen teilnehmen

Das Bundesverfassungsgericht hat in einer Eilentscheidung am 15.04.2019 entschieden, dass betreute Menschen bereits bei den Europawahlen Ende Mai teilnehmen dürfen. Dafür müssen Sie aber einen Antrag beim Wahlamt ihrer Kommune stellen.

Ende Januar hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass Menschen mit Behinderungen, die voll betreut werden, nicht mehr pauschal von Wahlen ausgeschlossen werden dürfen. Für die Europawahl Ende Mai hatte der Bundestag allerdings die erforderliche Gesetzesänderung nicht mehr hinbekommen. Ab dem 1. Juli gilt ein neues Wahlrecht, erst die Wahlen danach sollten geöffnet werden. Mit dem Urteil hat das Bundesverfassungsgericht nun aber für die Wählergruppe die Möglichkeit geschaffen, bereits bei den Europawahlen zu wählen.

Weitere Informationen gibt es hier

BMAS-Konferenzreihe „Inklusiver Sozialraum“ – Nächste Regionalkonferenz am 23. September in Mainz

Am 01.04.2019 wurde in Braunschweig die erste von insgesamt sechs Regionalkonferenzen einer bundesweiten Konferenzreihe zum Thema „Inklusiver Sozialraum“ eröffnet. Die Initiative soll für mehr Barrierefreiheit in Städten, Gemeinden und Landkreisen sorgen.

Im Fokus der ersten Regionalkonferenz mit rund 150 Teilnehmenden stand das Thema „Teilhabe durch Mobilität“. Bei der zweiten Regionalkonferenz in Mainz wird das Thema „Wohnraum“ im Mittelpunkt stehen.

Weitere Informationen gibt es in der Pressemeldung des BMAS.
Einen Rückblick auf die erste Regionalkonferenz finden Sie hier

Start der Initiative „Einstellung zählt – Arbeitgeber gewinnen“

Im Rahmen der Verleihung des Inklusionspreises für die Wirtschaft wurde am 09.04.2019 die Initiative „Einstellung zählt – Arbeitgeber gewinnen“ gestartet. Ziel ist es, Arbeitgeber durch Information und Aufklärung auf die Potenziale von schwerbehinderten Menschen aufmerksam zu machen und sie so für deren Beschäftigung zu gewinnen. Die Initiative richtet sich gezielt an die Unternehmen und Betriebe in Deutschland, die noch keine schwerbehinderten Menschen ausbilden oder beschäftigen. Das sind rund 41.000 und damit mehr als ein Viertel der beschäftigungspflichtigen Unternehmen.

Die operative Durchführung liegt bei der Bundesagentur für Arbeit. Die Initiative wird unterstützt von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH), dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), der Charta der Vielfalt und dem Unternehmensforum e. V.

Weitere Informationen gibt es in der Presseinfo der Bundesagentur für Arbeit.
Mehr zum Inklusionspreis für die Wirtschaft und den Gewinnern gibt es hier

„Die pure Lust am Leben“ – Ausstellung in Kaiserslautern

Eine Foto-Ausstellung will zeigen, dass sich das Leben von Menschen mit Down-Syndrom und ihren Angehörigen nicht wesentlich von dem anderer Familien unterscheidet.
26 Menschen mit Down-Syndrom im Alter von ein bis 50 Jahren haben bei der Ausstellung mitgemacht.
Die Ausstellung „Die pure Lust am Leben“ ist noch bis Mitte Mai auf der Gartenschau in Kaiserslautern zu sehen.
Weitere Informationen gibt es hier

Auch betreute Menschen mit Behinderungen sollen bei Kommunalwahlen abstimmen dürfen

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hatte im Januar entschieden, dass Menschen mit Behinderungen, die voll betreut werden, nicht von Wahlen ausgeschlossen werden dürfen. Nun soll das Wahlrecht für diese Personengruppe schon bis zur nächsten Kommunalwahl am 26. Mai 2019 in Rheinland-Pfalz gelten. 2.190 bisher betroffene Personen sollen dann bereits wählen können. Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde in den Landtag eingebracht.

Zum Vorabdruck des Gesetzesentwurfs geht es hier
Zum Bericht des SWR vom 20.03.2019 kommen Sie hier

Ein Jahr Budget für Arbeit: Rheinland-Pfalz nutzt beim Lohnkostenzuschuss das Abweichungsrecht nach oben

Mit dem „Budget für Arbeit“ soll Menschen mit Behinderungen der Einstieg in den allgemeinen Arbeitsmarkt erleichtert werden. Im Januar 2018 wurde das Budget für Arbeit mit dem Bundesteilhabegesetz bundesweit eingeführt. In Rheinland-Pfalz gibt es die Leistung bereits seit 2007. Neben Bayern ist Rheinland-Pfalz das einzige Bundesland, das von der Möglichkeit Gebrauch macht, durch Landesrecht vom Lohnkostenzuschuss nach § 61 Abs. 2 Satz 2 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch nach oben abzuweichen. Hier beträgt der Lohnkostenzuschuss an den Arbeitgeber für Menschen mit Behinderungen bis zu 60 v. H. der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 Abs. 1 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch.
Aufgrund des kurzen Zeitraums liegen noch keine Daten über den Umfang der Inanspruchnahme der Leistung vor.

Weitere Informationen zum Budget zur Arbeit finden Sie unter
http://www.bthg.bagwfbm.de/budget-fuer-arbeit und unter
https://inklusion.rlp.de/de/teilhabe/budgets-und-teilhabeplanung/budget-fuer-arbeit/

Die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP zum Budget für Arbeit finden Sie hier

Wahlrechtsausschlüsse aufgrund rechtlicher Betreuung sind verfassungswidrig

Das Bundesverfassungsgericht hat am 21.02.2019 entschieden, dass die Wahlrechtsausschlüsse für Menschen mit Betreuungen in allen rechtlichen Angelegenheiten nach § 13 Nr. 2 Bundeswahlgesetz und für Menschen, die nach Paragraf 13 Nr. 3 Bundeswahlgesetz durch richterliche Anordnung in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht sind, verfassungswidrig sind und gegen das Benachteiligungsverbot von Menschen mit Behinderungen im Grundgesetz verstoßen.

Ministerin Bätzing-Lichtenthäler und Landesbehindertenbeauftragter Rösch begrüßen das Urteil. „Ich setze ich mich für die betroffenen Menschen mit Behinderungen dafür ein, dass bereits zu den kommenden Europa- und Kommunalwahlen die gesetzlichen Grundlagen für ein inklusives Wahlrecht für alle bundesweit und in Rheinland-Pfalz umgesetzt wird“ sagte Landesbehindertenbeauftragter Matthias Rösch.

Zu den Pressemeldungen geht es hier:
Pressemeldung des Bundesverfassungsgerichts
Pressemeldung des Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Rheinland-Pfalz