Verordnung zur Änderung der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung und der Behinderten­gleichstellungs­schlichtungs­verordnung veröffentlicht

Am 24. Mai 2019 wurde die Verordnung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

Mit der Änderung der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung soll die barrierefreie Gestaltung moderner Informations- und Kommunikationstechnik an den harmonisierten EU-Standard angepasst werden. Die Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen sicherzustellen. Alle öffentlichen Stellen des Bundes müssen künftig eine Erklärung zur Barrierefreiheit veröffentlichen.

Mit den Änderungen der Behinderten­gleichstellungs­schlichtungs­verordnung erfolgen sprachliche Anpassungen an 2018 geregelte Änderungen und die Ergänzung klarstellender Regelungen zum Schlichtungsverfahren.

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