Kabinett verabschiedet SGB IX-/SGB XII-Änderungsgesetz

Mit dem Gesetz sollen redaktionelle Fehler und Unklarheiten des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) beseitigt und Rechtssicherheit für den am 1. Januar 2020 anstehenden Systemwechsel in der Eingliederungshilfe geschaffen werden. Die Regelungen betreffen unter anderem die Übernahme der Wohnkosten durch den Träger der Eingliederungshilfe, die Klarstellung der Bezugsgröße für die übersteigenden Kosten der Unterkunft und das Persönliche Budget.

Weitere Informationen gibt es in der Pressemeldung des BMAS

Zum Gesetz und den Stellungnahmen dazu geht es hier