Verlängerung der Anmeldefrist der Stiftung Anerkennung und Hilfe

In der Zeit von 1949 bis 1975 (Bundesrepublik Deutschland) bzw. 1949 bis 1990 (Deutsche Demokratische Republik) haben Kinder und Jugendliche in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe bzw. der Psychiatrie Leid und Unrecht erfahren. Die Stiftung Anerkennung und Hilfe hat die Aufgabe, dieses Leid und Unrecht anzuerkennen und die Betroffenen zu unterstützen.

Um Stiftungsleistungen erhalten zu können, müssen sich Betroffene bisher spätestens bis zum 31. Dezember 2019 an eine Anlauf- und Beratungsstelle wenden. Nun soll die Anmeldefrist bis zum 31. Dezember 2020 verlängert werden.
Weitere Informationen gibt es in der Pressemeldung und im Artikel zur Stiftung.